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Žilvinas Terebeiza

Abstract

Die am 1. Januar 2003 in Kraft getretene Zivilprozessordnung der Republik Litauen (nachfolgend ZPO) hat im Gegensatz zur früheren ZPO die rechtliche Regelung verankert, wodurch erweiterte Voraussetzungen geschaffen werden für Schutz und Wahrnehmung nicht nur privater Interessen, die traditionell wahrgenommen werden, sondern auch öffentlicher Interessen. Seit Inkrafttretung der ZPO ist zwar nicht viel Zeit vergangen, aber wie die Praxis bereits gezeigt hat, liegen in einigen ZPO-Artikeln, die mit Wahrnehmung öffentlichen Interesses zusammenhängen, gewisse Unzulänglichkeiten der rechtlichen Regelung vor. Der vorliegende Beitrag präsentiert eine eingehende Untersuchung dieser Unzulänglichkeiten und enthält einige Vorschläge zu ihrer Beseitigung. Als Anlass zu diesem Beitrag kann auch der Umstand betrachtet werden, dass die Lösung von Problemen der rechtlichen Regelung in Bezug auf Wahrnehmung öffentlichen Interesses zurzeit immer mehr Aufmerksamkeit gewinnt.

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