Familientherapie der Verurteilten durch die lebenslängliche Haft
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Abstract
Im Vortrag werden die wichtigsten Ergebnisse der Untersuchungen, die mit den zur lebenslänglichen Haftstrafe Verurteilten durchgeführt waren, angeführt. Die Untersuchungen fanden 1999 statt. Die angeführten Ergebnisse vertreten alle soziale Charakteristiken der zur lebenslänglichen Haftstrafe Verurteilten, klären manche psychologische Besonderheiten der Verurteilten auf sowie deuten auf die Probleme, die im Zusammenhang mit der psychotherapischen Hilfe für die Verurteilten entstehen.
Unter den bedeutendsten Schwerpunkten der vorgenommenen Untersuchung war die Beurteilung psychotherapischen Aussichten für die Verurteiltenfamilienangehörigen. In diesem Fall versteht sich die Famylienpsychotherapie als Psychotherapie eines Individuums, wenn die früheren Erfahrungen seiner Kommunikation mit den Eltern bzw. mit den sie ersetzenden bedeutenden Personen erst aufgeklärt und dann korrigiert werden, wobei die Wege zur Persönlichkeitsreife des Individuums und dadurch zur Überwindung von persönlichen Konflikten und Problemen mit den Mitmenschen aufgeschlossen werden.
Es wird davon ausgegangen, daß Menschen, die in einer freundlichen und gerechten Umgebung aufgewachsen sind und in gleichem Maße sowohl Pflichte als auch Rechte hatten oder psychotherapisch je behandelt waren, was ihnen zum Harmonisieren von ihren aktuellen Seelenzuständen und den von früheren Generationen übernommenen emotionalen Kontexten weitgehend verholfen hat, in ihrem weiteren Leben nicht die vom Elternhaus übernommenen psychologischen Probleme zu lösen haben. Als wesentliche Merkmale für die Notwendigkeit der psychotherapeutischen Behandlung werden daher folgendes angesehen:
– drastische Versuche zum Abbruch von Beziehungen zu genetisch bedingter Emotionswelt der Familie (z.B. Fluchtversuche der Kinder und Jugendlichen, Ablehnung von Beziehungen zu den Angehörigen der genetischen Familie;
– drastische Versuche zur Wiederherstellung vom psychologischen Gleichgewicht zwischen den Rechten und Verpflichtungen in Bezug auf die genetische Familie (z.B. Selbstverletzungen, psychosomatische Störungen, die die Person dazu 'berechtigen', die Pläne der Eltern nicht zu verwirklichen;
– stark ausgeprägtes Schuldgefühl wegen der Nichtverwirklichung von Rolleo, die von der genetischen Familie zugeschrieben bzw. von der Person selbst übernommen wurden.
Die zur lebenslänglichen Haft Verurteilten sind die Täter mit besonders schweren Delikten. Die Untersuchung von ihrer psychologischen Situation ist daher nicht nur für die Lösung der psychologischen Probleme der o.g. Verurteiltengruppe, sondern auch für Lösung der psychologischen Probleme von anderen Verurtelten mit schweren Delikten. Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse widerspiegeln der psychologischen Zustand der zur lebenslänglichen Haft Verurteilten und können als Stützpunkt für weitere Untersuchung genutzt werden. Die durchgeführte Untersuchung weist darauf hin, daß die konfliktische Gestaltung der Persönlichkeit auf die Situation in der genetischen Familie zurückführen ist. Über 16 % von untersuchten Verurteilten haben Probleme emotionalen Charakters, die durch Psychotherapiebehandlung gelöst werden könnten. Wir gehen auch davon aus, daß die psychotherapeutische Hilfe für weitere 30 bis 35 % von untersuchten Verurteilten nützlich werden könnten, dennoch die verurteilten sind im Moment noch nicht bereit, die Hilfe dieser Art in Anspruch zu nehmen.
Unter den bedeutendsten Schwerpunkten der vorgenommenen Untersuchung war die Beurteilung psychotherapischen Aussichten für die Verurteiltenfamilienangehörigen. In diesem Fall versteht sich die Famylienpsychotherapie als Psychotherapie eines Individuums, wenn die früheren Erfahrungen seiner Kommunikation mit den Eltern bzw. mit den sie ersetzenden bedeutenden Personen erst aufgeklärt und dann korrigiert werden, wobei die Wege zur Persönlichkeitsreife des Individuums und dadurch zur Überwindung von persönlichen Konflikten und Problemen mit den Mitmenschen aufgeschlossen werden.
Es wird davon ausgegangen, daß Menschen, die in einer freundlichen und gerechten Umgebung aufgewachsen sind und in gleichem Maße sowohl Pflichte als auch Rechte hatten oder psychotherapisch je behandelt waren, was ihnen zum Harmonisieren von ihren aktuellen Seelenzuständen und den von früheren Generationen übernommenen emotionalen Kontexten weitgehend verholfen hat, in ihrem weiteren Leben nicht die vom Elternhaus übernommenen psychologischen Probleme zu lösen haben. Als wesentliche Merkmale für die Notwendigkeit der psychotherapeutischen Behandlung werden daher folgendes angesehen:
– drastische Versuche zum Abbruch von Beziehungen zu genetisch bedingter Emotionswelt der Familie (z.B. Fluchtversuche der Kinder und Jugendlichen, Ablehnung von Beziehungen zu den Angehörigen der genetischen Familie;
– drastische Versuche zur Wiederherstellung vom psychologischen Gleichgewicht zwischen den Rechten und Verpflichtungen in Bezug auf die genetische Familie (z.B. Selbstverletzungen, psychosomatische Störungen, die die Person dazu 'berechtigen', die Pläne der Eltern nicht zu verwirklichen;
– stark ausgeprägtes Schuldgefühl wegen der Nichtverwirklichung von Rolleo, die von der genetischen Familie zugeschrieben bzw. von der Person selbst übernommen wurden.
Die zur lebenslänglichen Haft Verurteilten sind die Täter mit besonders schweren Delikten. Die Untersuchung von ihrer psychologischen Situation ist daher nicht nur für die Lösung der psychologischen Probleme der o.g. Verurteiltengruppe, sondern auch für Lösung der psychologischen Probleme von anderen Verurtelten mit schweren Delikten. Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse widerspiegeln der psychologischen Zustand der zur lebenslänglichen Haft Verurteilten und können als Stützpunkt für weitere Untersuchung genutzt werden. Die durchgeführte Untersuchung weist darauf hin, daß die konfliktische Gestaltung der Persönlichkeit auf die Situation in der genetischen Familie zurückführen ist. Über 16 % von untersuchten Verurteilten haben Probleme emotionalen Charakters, die durch Psychotherapiebehandlung gelöst werden könnten. Wir gehen auch davon aus, daß die psychotherapeutische Hilfe für weitere 30 bis 35 % von untersuchten Verurteilten nützlich werden könnten, dennoch die verurteilten sind im Moment noch nicht bereit, die Hilfe dieser Art in Anspruch zu nehmen.
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Authors retain copyright of their work, with first publication rights granted to the Association for Learning Technology.
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