Manche Aspekte des Begriffes „Verwaltungsverfahren“
##plugins.themes.bootstrap3.article.main##
Abstract
Jedes Verfahren ist die Gesamtheit der bewußten oder unbewußten folgerichtigen Handlungen bzw. Ereignisse, die zum bestimmten Ergebnis führen oder unvermeidlich das verursachen.
Rechtliches Verfahren ist eine bestimmte rechtliche Gestaltung der Tätigkeit eines zuständigen Subjekts, mit Hilfe derer eine konkrete rechtliche Frage behandelt und gelöst wird.
Bei der Verwirklichung der Exekutivgewalt müssen die staatlichen Behörden, Angestellten und Beamten viele Handlungen ausführen und verschiedene Beschlüsse annehmen, die durch mehr oder weniger geregelte Rechtsform dargestellt werden und immer bestimmte Rechtsfolgen verursachen.
Das Verwaltungsverfahren ist eine durch die rechtlich geregelte Form ausgeführte Tätigkeit der zuständigen staatlichen Behörden, Angestellten und Beamten, die der Lösung der Fragen der öffentlichen Verwaltung gewidmet ist, während derer die Rechtsnormen angewendet werden und die angenommenen Beschlüsse für die natürlichen und juristischen Personen bestimmte Rechtsfolgen verursachen.
Rechtliches Verfahren ist eine bestimmte rechtliche Gestaltung der Tätigkeit eines zuständigen Subjekts, mit Hilfe derer eine konkrete rechtliche Frage behandelt und gelöst wird.
Bei der Verwirklichung der Exekutivgewalt müssen die staatlichen Behörden, Angestellten und Beamten viele Handlungen ausführen und verschiedene Beschlüsse annehmen, die durch mehr oder weniger geregelte Rechtsform dargestellt werden und immer bestimmte Rechtsfolgen verursachen.
Das Verwaltungsverfahren ist eine durch die rechtlich geregelte Form ausgeführte Tätigkeit der zuständigen staatlichen Behörden, Angestellten und Beamten, die der Lösung der Fragen der öffentlichen Verwaltung gewidmet ist, während derer die Rechtsnormen angewendet werden und die angenommenen Beschlüsse für die natürlichen und juristischen Personen bestimmte Rechtsfolgen verursachen.
##plugins.themes.bootstrap3.article.details##
Section
Articles
Authors contributing to Jurisprudence agree to publish their articles under a Creative Commons Attribution-NoDerivatives 4.0 International Public (CC BY-NC-ND) License, allowing third parties to share their work (copy, distribute, transmit) and to adapt it, under the condition that the authors are given credit, and that in the event of reuse or distribution, the terms of this licence are made clear.
Authors retain copyright of their work, with first publication rights granted to the Association for Learning Technology.
Please see Copyright and Licence Agreement for further details.
Authors retain copyright of their work, with first publication rights granted to the Association for Learning Technology.
Please see Copyright and Licence Agreement for further details.