Manche Aspekte des Begriffes „Verwaltungsverfahren“
##plugins.themes.bootstrap3.article.main##
Abstract
Jedes Verfahren ist die Gesamtheit der bewußten oder unbewußten folgerichtigen Handlungen bzw. Ereignisse, die zum bestimmten Ergebnis führen oder unvermeidlich das verursachen.
Rechtliches Verfahren ist eine bestimmte rechtliche Gestaltung der Tätigkeit eines zuständigen Subjekts, mit Hilfe derer eine konkrete rechtliche Frage behandelt und gelöst wird.
Bei der Verwirklichung der Exekutivgewalt müssen die staatlichen Behörden, Angestellten und Beamten viele Handlungen ausführen und verschiedene Beschlüsse annehmen, die durch mehr oder weniger geregelte Rechtsform dargestellt werden und immer bestimmte Rechtsfolgen verursachen.
Das Verwaltungsverfahren ist eine durch die rechtlich geregelte Form ausgeführte Tätigkeit der zuständigen staatlichen Behörden, Angestellten und Beamten, die der Lösung der Fragen der öffentlichen Verwaltung gewidmet ist, während derer die Rechtsnormen angewendet werden und die angenommenen Beschlüsse für die natürlichen und juristischen Personen bestimmte Rechtsfolgen verursachen.
Rechtliches Verfahren ist eine bestimmte rechtliche Gestaltung der Tätigkeit eines zuständigen Subjekts, mit Hilfe derer eine konkrete rechtliche Frage behandelt und gelöst wird.
Bei der Verwirklichung der Exekutivgewalt müssen die staatlichen Behörden, Angestellten und Beamten viele Handlungen ausführen und verschiedene Beschlüsse annehmen, die durch mehr oder weniger geregelte Rechtsform dargestellt werden und immer bestimmte Rechtsfolgen verursachen.
Das Verwaltungsverfahren ist eine durch die rechtlich geregelte Form ausgeführte Tätigkeit der zuständigen staatlichen Behörden, Angestellten und Beamten, die der Lösung der Fragen der öffentlichen Verwaltung gewidmet ist, während derer die Rechtsnormen angewendet werden und die angenommenen Beschlüsse für die natürlichen und juristischen Personen bestimmte Rechtsfolgen verursachen.
##plugins.themes.bootstrap3.article.details##
Section
Articles
This is an open-access journal, which means that all content is freely available without charge to the user or their institution. Users are allowed to read, download, copy, distribute, print, search, or link to the full texts of the articles in this journal without asking prior permission from the publisher or the author. This follows the BOAI definition of open access. Authors contributing to Jurisprudence agree to publish their articles under a Creative Commons Attribution 4.0 International Public (CC BY) License (applicable from 2025).
Authors retain copyright of their work, with first publication rights granted to the Association for Learning Technology.
Please see Copyright and Licence Agreement for further details.