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Stasys Šedbaras

Abstract

Das Verwaltungsverfahren ist eine durch die rechtlich geregelte Form ausgeführte Tätigkeit der zuständigen staatlichen Behörden, Angestellten und Beamten, die der Lösung der Fragen der öffentlichen Verwaltung gewidmet ist, während derer die Rechtsnormen angewendet werden und die angenommenen Beschlüsse für die natürlichen und juristischen Personen bestimmte Rechtsfolgen verursachen.
Die Begriffe „Verwaltungsprozedur“ und „Verwaltungsverfahren“ werden meistens als Syno-nyme für die Kennzeichnung derselben Erscheinung gebraucht. Der Begriff „Verwaltungsprozedur“ kann man auch als Betonung der dynamischen Seite des Verwaltungsverfahrens benutzen.
Als Verwaltungsjurisdiktion können die Verwaltungsverfahren gekennzeichnet werden, während derer die Rechtsstreite im Bereich der öffentlichen Verwaltung gelöst werden, die Verwaltungsverantwortlichkeit bzw. andere Verwaltungszwangsmaßnahmen angewendet werden.
Die während der Lösung der gleichen Rechtssachen entstehenden Rechtsbeziehungen haben gemeinsame oder ähnliche Merkmale. Diese Merkmale geben die Möglichkeit, die erwähnten Rechtsbeziehungen auf bestimmte Weise zu gruppieren.

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