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Rolandas Krikščiūnas

Abstract

Obwohl es während des bürgerlichen Sreitverfahrens im litauischen Strafprozessrecht auf die Teilnahme eines Spezialisten verzichtet wird, ist dagegen diese Anwendungsform der Spezialkenntnisse in den bürgerlichen Streitverfahren mehreren Ländern vorgesehen. In diesem Zusammenhang kann die Teilnahme des Spezialisten auch im bürgerlichen Streitverfahren in Litauen aktuell sein.
Der Verfasser stellt in seinem Artikel eine Analyse der möglichen Arten und Weisen der Teilnahme des Spezialisten im Sreitverfahren dar, erörtet solche Problemfragen, wie Prozesstellung des Spezialisten, seine Funktionen, das Verhältniss der Schlussvolgerung (Erläuterung) des Spezialisten und der Begutachtung des Experten.
Im Artikel wird das heutzutage aktuelle Problem der von den Gerichten durchführenden Würdigung der Verletzung von Regeln des technischen Charakters diskutiert.
Der Verfasser vertritt eine kritische Ansicht in Bezug auf die Bestimmungen sowohl des geltenden, als auch des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches.
Es wird der Vorschlag die Rechtstellung des Spezialisten einigen der Prozessteilnehmern zu verleihen besprochen. Die im Artikel erschienenen Vorschläge beruhen nicht nur auf der Analyse der wissenschaftlichen Literatur, sondern auch auf den Ergebnissen der Abfrage der Richter der Amtsgerichte.

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