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Jolanta Kanapeckaitė

Abstract

Im Strafprozess sind die psychischen oder physischen Schwächen der Personen, die im Prozess unterschiedliche Positionen besitzen, bedeutend für Ihre Zulassung zur Teilnahme am Strafprozess zur Wahrnehmung eigener Rechte und Erfüllung eigener Pflichten. Im Artikel werden die physischen und psychischen Schwächen des Angeschuldigten behandelt, in Folge deren er das Recht auf Selbstverteidigung nicht verwirklichen kann.
Die wissenschaftliche Begründung des Begriffes der psychischen oder physischen Schwächen hat eine grosse theoretische bzw. praktische Bedeutung. Wird der Begriff falsch ausgelegt, kann es zur Verletzung des Gesetzes in der Praxis führen.
Es kann zur Einschränkung der Rechte des Beschuldigten kommen, die ihm als einer Person mit physischen oder psychischen Schwächen zugestanden werden müssen oder im Gegenteil, es kann zur Gewährung zusätzlicher Rechte an Personen führen, denen sie nach dem Strafprozessrecht nicht zustehen.

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