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Giedrė Lastauskienė

Abstract

In dem vorliegenden Artikel werden rechtliche Sanktionen als vielduetige Kategorie untersucht. Der Artikel ist der Behandlung der Vorstellung vor rechtlichen Sanktion, als einer besonderen psychosozialen Situation, die das Einhalten der rechtlichen Imperativen gewährleistet, gewidmet. Es wird versucht zu beweisen, dass die Vorstellung der rechtlichen Sanktion auf dem spezifischen psychosozialen Kontext der Anwendung der rechtlichen Sanktion beruhen soll. Im Artikel werden die Kennzeichen formuliert, welche die Unterscheidung der rechtlichen Sanktion von anderen ähnlichen Rechtsmitteln ermöglichen.
Der Begriff „Sanktion“ ist in der Rechtstheorie nicht eindeutig. Rechtliche Sanktion im weiteren Sinne – die Reaktion des Staates auf die Handlungen des Normadressates (auch Ungülltigkeit als Sanktion). Rechtliche Sanktion im engeren Sinne - Vollstreckungszwang und Strafe. Die Bestimmung der rechtlichen Sanktion ist als eine der psychosozialen Geltugsmodalitäten der Rechtsnorm zu betrachten. Unter der rechtlichen Sanktion versteht man den auschlielichen Garanten von rechtlichen Imperativen, der als neue Pflicht, mit welcher der Staat androht oder welche er an dem Rechtsverletzer verhängt, festgestellt wird.
Positivität der Rechtssanktionen ist möglich, aber nicht alle Rechtsnormen haben die positiven Sanktionen - Recht orientiert sich an negativen Sanktionen.

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Articles