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Giedrė Lastauskienė

Abstract

In dem vorliegeden Bericht werden die Rechte der Behinderten und ihr Zusammenhag mit anderen Menschenrechten untersucht. Der Bericht stellt eine Analyse der Lage von Behinderten als Rechtssubjektes an. Im Bericht wird die nationäle und internationäle Rechtsregulierung des Zustandes der Behinderten geforscht. Der Untersuchungsgegenstand des Berichtes ist Problem, ob der Behinderte ein Rechtssubjekt oder Subjekt des Mitleides ist. Man bemerkt Unterscheid zwischen dem Rechtszustand von Behinderten in exsocialistischen und westeuropaischen Staaten.
Die Autorin des Berichtes macht folgende Schlussfolgerungen. Der Behinderte bekam Recht auf positive Handlungen des Staates als subjektive Recht. Der Staat ist verpflichtet die aktive Handlugen fur die Behinderte zu führen (1). Die Hilfe des Staates für die Behinderten ist zweierlei: einerseits werden die Hilfsmittel für die Behinderten gesucht, andererseits werden die Störungen, die den Behinderten bestehen, festgestellt und likvidiert (2). Die negative Diskrimination der Behinderten ist in allen Formen verboten. Aber heute spricht man über Notwendigkeit die Staatspolitik als positive Diskrimination (rechtliche Diferention) für die Behinderten zu führen (3).

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