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Pranciškus Stanislovas Vitkevičius

Abstract

Den Schwerpunkt des Artikels bildet die Auseinandersetzung mit Streitfragen der Rechtssubjektivität. Der Autor versucht mittels philosophischer Systemmethode zu beweisen, dass die Subjektivität dės Zivilrechts nicht nur aus Rechstfähigkeit und Handlungsfähigkeit, die der Autor als allgemeine subjektive Rechte betrachtet, sondern auch aus bestimmten subjektiven Rechten und Pflichten besteht, die beim Vorhandensein der rechtserheblichen Tatsachen entstehen.
Im Artikel wird der Inhalt der obenervvahnten Rechte, ihre gegenseitige VVechselvvirkung und Funktionen in Richtung gemeinsamen Ziels analysiert. Der Autor versucht jedoch ihre Funktion, als eines Bestandteiles der Rechtssubjektivität, abzugrenzen und die gezielte Funktion jedes Rechtes darzustellen. In diesem Zusammenhang vverden sovvohl die sich mit diesen Fragen beschäftigten Autoren, als auch Auslegung sovvie Formulierung bestimmter Normen dės litauischen Zivilgesetz-buches kritisiert.
Der Autor versucht die bis heute umstrittenen Fragen dės Rechtsstatus und der Rechts-subjektivitat zu entscheiden. Er kommt zur SchlufJfolgerung, dass der Rechtsstatus das Hauptsystem der Rechtssubjektivität ist, das den Grund zur Entstehung bestimmter subjektiven Rechte bildet.
Der Zivilrechtsstatus setzt sich aus der Zivilrechtsfahigkeit und den gesetzlich festgelegten subjektiven Rechten zusammen, auf deren Grundlage beim Vorhandensein der rechtserheblichen Tatsachen bestimmte subjektive Rechte und Pflichten entstehen, die sich taglich oder manchmal sogar stūndlich bilden, sich andern, von einer Person zu einer anderen ūbergeben vverden oder zu Ende gehen. Aus diesem Grund sind die Rechte auf keinen Fall als Rechtsstatus oder Rechtsstellung zu betrachten. Das ist ein rein dynamisches Teilsystem der Rechtssubjektivität und es wäre falsch ės Status zu nennen, indem das Wesentliche dės Begriffes verdreht wird. Somit ist der Rechtsstatus im Grunde genommen ein unveränderliches Hauptteilsystem der Rechtssubjektivität und keine völlig selbstständige rechtliche, die Rechtsstellung einer natürlichen Person bestimmende Erscheinung, die wie alles im Leben veränderlich ist.

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