International Judicial Co-operation in the Civil Process
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Abstract
Im Artikel „Internationale Rechtshilfe in dem Zivilprozess“ werden aktuelle Probleme eines der Institute des internationalen Zivilprozesses, solches, wie internationale Rechtshilfe in Zivilsachen analysiert, es wird versucht, ihre Gründe festzustellen.
Im wesentlichen ist der Artikel mehr auf diejenigen Probleme orientiert, die in der praktischen Arbeit der litauischen rechtlichen Institutionen bei der Zusammenarbeit mit zuständigen ausländischen Stellen in Bezug auf internationale Rechtshilfe auf Grund von unterschiedlichen internationalen Verträgen sowie auf Vermittlung bei der Ausführung von Rechtshilfeersuchen der ausländischen Staaten in der Republik Litauen entstehen. In dem Artikel wird es ebenfalls ein Blick auf Aussichten für rechtliche Zusammenarbeit sowie Rechtshilfe in zivil- und handelsrechtlichen Sachen geworfen, wenn Litauen zum Mitglied der Europäischen Union wird und Rechtsakte der Europäischen Union in Bezug auf internationale Rechtshilfe der Republik Litauen gegenüber in Kraft treten werden.
In dem Artikel werden nicht nur konkrete Fragen gestellt und wird es auf Lücken in rechtlicher Regelung der internationalen Rechtshilfe hingewiesen, sondern auch werden begründete Schlussfolgerungen gezogen, mögliche Problemlösungen vorgeschlagen, wobei Vorschläge für Gesetzgeber und Rechtsanwender formuliert werden. Nachdem Probleme der internationalen Rechtshilfe benannt und in einem bestimmten Umfang analysiert werden, wird es in dem Artikel ein Vorschlag unter Berücksichtigung der ausländischen Erfahrung in diesem Zusammenhang formuliert, und zwar: für litauische Gerichtsbarkeit zu ihrer qualitativen Integration und Eingliederung in das welt- und europaweite Netz der Gerichte ist ein Leiter für internationale Rechtshilfe auf nationaler Ebene erforderlich. Darüber hinaus wird es empfohlen, manche Vorschriften der litauischen Zivilprozessordnung zu korrigieren.
Die Arbeit wurde unter Anlehnung sowohl an nationale und internationale Rechtsakte, als auch an die Rechtsakte der Europäischen Union, litauische Gerichtspraxis, die in diesem Bereich nicht umfangreich ist, Autorenarbeiten aus dem Gebiet der Rechtswissenschaft geschrieben. Bei der Arbeit wurde empirische, Systematisierungsmethode, Methode der logischen Analyse sowie andere wissenschaftlichen Methoden angewandt.
Im wesentlichen ist der Artikel mehr auf diejenigen Probleme orientiert, die in der praktischen Arbeit der litauischen rechtlichen Institutionen bei der Zusammenarbeit mit zuständigen ausländischen Stellen in Bezug auf internationale Rechtshilfe auf Grund von unterschiedlichen internationalen Verträgen sowie auf Vermittlung bei der Ausführung von Rechtshilfeersuchen der ausländischen Staaten in der Republik Litauen entstehen. In dem Artikel wird es ebenfalls ein Blick auf Aussichten für rechtliche Zusammenarbeit sowie Rechtshilfe in zivil- und handelsrechtlichen Sachen geworfen, wenn Litauen zum Mitglied der Europäischen Union wird und Rechtsakte der Europäischen Union in Bezug auf internationale Rechtshilfe der Republik Litauen gegenüber in Kraft treten werden.
In dem Artikel werden nicht nur konkrete Fragen gestellt und wird es auf Lücken in rechtlicher Regelung der internationalen Rechtshilfe hingewiesen, sondern auch werden begründete Schlussfolgerungen gezogen, mögliche Problemlösungen vorgeschlagen, wobei Vorschläge für Gesetzgeber und Rechtsanwender formuliert werden. Nachdem Probleme der internationalen Rechtshilfe benannt und in einem bestimmten Umfang analysiert werden, wird es in dem Artikel ein Vorschlag unter Berücksichtigung der ausländischen Erfahrung in diesem Zusammenhang formuliert, und zwar: für litauische Gerichtsbarkeit zu ihrer qualitativen Integration und Eingliederung in das welt- und europaweite Netz der Gerichte ist ein Leiter für internationale Rechtshilfe auf nationaler Ebene erforderlich. Darüber hinaus wird es empfohlen, manche Vorschriften der litauischen Zivilprozessordnung zu korrigieren.
Die Arbeit wurde unter Anlehnung sowohl an nationale und internationale Rechtsakte, als auch an die Rechtsakte der Europäischen Union, litauische Gerichtspraxis, die in diesem Bereich nicht umfangreich ist, Autorenarbeiten aus dem Gebiet der Rechtswissenschaft geschrieben. Bei der Arbeit wurde empirische, Systematisierungsmethode, Methode der logischen Analyse sowie andere wissenschaftlichen Methoden angewandt.
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