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Alvydas Barkauskas

Abstract

Die Qualität der Verbrechensermittlung hängt massgeblich von der Meisterschaft, Erfahrung und Fähigkeit des Ermittlers ab, die Methoden der kriminalistischen Taktik und wissenschaftlichen Technik der Ermittlung von Sachen einer konkreten Kathegorie anzupassen. Die erfolgreiche Aufklärung und Ermittlung eines Verbrechens beruht auf der entsprechenden Organisation und Planung der Ermittlung, insbesondere in der Anfangsphase. In diesem Fall ist einer der wesentlichsten Elemente der Verbrechensermittlung das rechtzeitige Aufstellen und Überprüfen der Ermittlungsversionen.
Die Versionen der Verbrechensermittlung gehören zu den wesentlichsten und kompliziertesten Begriffen der Theorie der Kriminalistik. Das bezieht sich auf die “strategische” Rolle der Versionen während der Verbrechensermittlung, auf ihre Erkenntnissbedeutung, die sich in einem besonderen gesellschaftlichen Bereich kennzeichnet. Die Version wird zum Untersuchungsobjekt der unterschiedlichen Wissenschaften, wie Logik, Philosophie, Psychologie, Modelierung, Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminalistik u.a.
In Litauen ist die Theorie der Ermittlungsversionen zur Zeit noch nicht genügend an die Bedürfnisse der Praktik angepasst. Nach der Ansicht des Autors sollte die Theorie der Ermittlungsversionen mit Hilfe der neuesten Systemen der Informationssuche realisiert werden. Bei der Schöpfung von solchen Systemen müssen die Fortschritte der ausländischen Kriminalistik berücksichtigt werden. Im vorliegenden Artikel werden die Aufsichten der rusischen und deutschen Wissenschaftler zu diesem Problem behandelt. Der Autor erörtert die Vorteile des in Deutschland funktionierenden Systems der operativen Fallanalyse, das zur wirkungsvollen Lösung von Aufgaben der Verbrechensermittlung beiträgt.
Der Autor kommt zur Ansicht, dass das theoretische Modell der Ermittlungsversionen durch die Einbeziehung der neuesten Informationstechnologien in der praktischen Tätigkeit realisiert werden kann. Dazu müssen die entsprechenden Programmalgorythmus geschaffen werden. Dabei sind die zusammengefassten Eigenschaften (Merkmale) der Verbrechen, ihre Gesetzmässigkeiten zu untersuchen. Das Informationssystem soll sowohl die aufgeklärten, als auch nicht aufgeklärten Verbrechen beinhalten und mit den Systemen der kriminalistischen Registration verbunden sein.

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