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Regina Gelumbauskienė

Abstract

Die Quellen des baltischen Gewohnheitsrechts sind nicht ergiebig. Es sind sogar keine direkte Quellen erhalten. Uns erteilen die Kenntnisse über das durch reiche Traditionen kennzeichnendes baltisches Gewohnheitsrecht solche Unterlagen, wie der Vertrag von Christburg (1249), das Gesetzbuch von Pomezenen (1340), die Unterlagen von Grundstücken. Preußen und Balten haben sich hartnäckig gegen die Kurien des Papst sowie die Angriffe des Kreuzritterordens gewehrt. Bei der Verteidigung ihres Landes von der Eroberung haben sie sich vor allem um die Bewahrung ihrer Rechte sowohl auf das unbewegliche, als auch auf das bewegliche Vermögen bemüht, damit sie frei darüber verfügen, es erben oder auf andere zulässige Art und Weise es erwerben könnten. Obwohl möglich, dass das in erhaltenen schriftlichen Quellen aufgezeichnete preußische Gewohnheitsrecht durch die Synthese mit dem deutschen Recht fremde rechtliche Form angenommen hatte, doch wurden dadurch die meisten Grundsätze des Gewohnheitsrechts aufbewahrt.
Es wird im Artikel die Aufmerksamkeit den von Balten begriffenen und verteidigten Werten geschenkt. Es werden auch die Merkmale des Instituts der Erbfolge im baltischen Gewohnheitsrecht hervorgehoben.

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