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Petras Ancelis

Abstract

Die Zusammenhänge des Strafverfahrens in einem Rechtsstaat sollen mit der Schaffung und Gewährleistung der rechtlichen Voraussetzungen geregelt werden, um die verbrecherischen Handlungen schnell aufzuklären und sie ausführlich zu ermitteln, die Straftäter gerecht zu bestrafen (oder die Frage ihrer Verantwortung auf andere Weise gesetzlich zu lösen) sowie gesetzlich zu garantieren, damit kein Unschuldiger bestraft würde.
Außerdem soll der Schutz der Rechte der von verbrecherischen Handlungen geschädigten Personen gewährleistet werden und gleichzeitig sollen die Rechte der die verbrecherischen Handlungen begangenen Personen unbegründet nicht eingeschränkt werden. Die rechtliche Reglementierung des Strafverfahrens darf keine Voraussetzungen zur Verzögerung von Ermittlungen der verbrecherischen Handlungen und zur Untersuchung der Strafsachen schaffen sowie die Möglichkeit den Prozeßbeteiligten geben, prozessuelle und andere Rechte zu mißbrauchen.
Bei der gesetzlichen Regulierung der vorgerichtlichen Ermittlung und bei ihrer Durchführung sollen diejenigen allgemein anerkannten Normen und Prinzipien eingehalten werden, welche die Gleichberechtigung der Person, die Unverletzlichkeit der Menschenrechte, das Verbot, die Würde des Menschen zu demütigen, die Unantastbarkeit der privaten Wohnung und des Vermögens, die Präsumtion der Unschuld, das Recht des Menschen auf gerichtlichen Schutz und andere Prinzipien verankern.
Die Kritik, welche der Verfasser des Beitrags noch bis zur Inkrafttretung der neuen Strafprozeßordnung (StPO) ausgeübt hatte, und seine späteren Bemerkungen in Bezug auf das neue Modell der vorgerichtlichen Ermittlung sowie auf die Probleme der Beweißführung fortsetzend, erörtert weiterhin die Diskussion über die in der Strafprozeßordnung verankerte nicht konsequente, widerspruchsvolle und unlogische Auffassung der Beweise, ihrer Quellen, die Reglementierung des Beweißführungsverfahrens und die Lücken der Organisierung und der Tätigkeit der damit verbundenen Subjekten der Strafverfolgung. Solche Probleme werden erörtert aufgrund der Analyse der in anderen Staaten verankerten Verfahren mit Hilfe von den in Litauen geltender prozessueller Gesetznormen, die die Beweise und die Beweisführung unter Verwendung anderer rechtlicher Verantwortung reglementieren. Aufgrund der durchgeführten Analyse von den Forschungsobjekten wird festgestellt, daß die in der gegenwärtig geltenden StPO verankerte rechtliche Ordnung des Beweißverfahrens kann die wirkungsvolle Strafverfolgung und gleichzeitig gerechte Erwartungen der geschädigten Personen und anderer Prozeßbeteiligten nicht gewährleisten.
In den Schlußfolgerungen werden Vorschläge zur Beseitigung der existierenden Probleme konkretisiert.

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