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Milda Vainiutė Darijus Beinoravičius

Abstract

Im Artikel wird die Verfassung der Österreichischen Republik behandelt. Ihre Bedeutung liegt vor allem darin, daß in dieser Verfassung zum ersten Mal in Europa im Jahre 1920 das Institut der Verfassungskontrolle verankert wurde. Sie kann auch als Widerschein der Schöpfung eines berühmten Wissenschaftlers H. Kelsen bezeichnet werden. Vor allem werden in diesem Artikel die Quellen des Verfassungsrechts der Österreichischen Republik und das Gefüge der österreichischen Verfassung von 1920 dargestellt. Weiter haben die Autoren das Institut der Menschenrechte und – freiheiten und ihre verfassungsrechtliche Garantien erörtert. Es wird hier eine große Aufmerksamkeit den Institutionen der gesetzgebenden, vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt geschenkt sowie eine kurze Analyse ihrer Zusammensetzung und Befugnisse vorgebracht. Es wird festgestellt, daß dem Föderalismus der Österreichischen Republik zentralistische Züge chrakteristisch sind.

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