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Marius Jokubauskas

Abstract

Im Mittelpunkt der Arbeit steht der Bereich der Menschrechte und -freiheiten der Gefangenen, die im Zusammenhang mit den Pflichten der Strafvollzugsbediensteten das Hauptthema des Artikels bilden. Der Autor beweist, dass die von der Weltgemeinschaft verabschiedeten regionale und internationale Normativrechtsakten besondere Bestimmungen und Empfehlungen für die Tätigkeit des Strafvollzugsbediensteten enthalten, welche die Mitgliedstaaten des Europarates, einschlieβlich der Republik Litauen, in ihrem nationalen Penitenzsystem vollstrecken sollen. Allerdings lässt sich auf Grund der vom Autor durchgeführten empirischen Forschung eindeutig feststellen, dass die Behandlung der Gefangenen teilweise formell und diletantisch ist, weil sie auf der sowjetischen und konservativen Methodik der Verwaltungsanordnungen beruht und die alten Tätigkeitsformen übernimmt.
Die Übersicht der nationalen und internationalen Rechtsakten im obengenannten Bereich wird durch die Analyse der Rechtssachen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte erweitert.
Die Schlussfolgerungen des Artikels zeigen, dass die Behandlungsformen der Gefangenen die Motivations- und Fachkompetenz der Strafvollzugsbediensteten widerspiegeln. Manche Behandlungsmaßnahmen können die Menschenrechte und Grundfreiheiten der Strafgefangenen verletzen und auch als Grund des Ungehorsams gegenüber dem Behördespersonal dienen. Die Behandlungsformen der Gefangenen sollen die Bestimmungen der vom Ministerkomitee des Europarates verabschiedeten Empfehlung Rec (2006) 2 über die Europäischen Strafvollzugsgrundsätze und die Bestimmungen anderer internationalen Rechtsakten entsprechen.

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