##plugins.themes.bootstrap3.article.main##

Egidija Stauskienė

Abstract

Die Pflicht des Staates zur Sicherung der Verteidigung von materiellen subjektiven Rechten wird durch die Sicherung des gerichtlichen Rechtsschutzes der verletzten Rechte und Interessen des jeden Rechtssubjektes verwirklicht. Diese Pflicht des Staates wird auch durch die Zwangsvollstreckung der während des Zivilprozesses getroffenen Gerichtsentscheidung realisiert. Diesen Zwangsmechanismus besitzt nämlich der Staat. Davon, wie die Gerichtsentscheidungen vollzogen werden, hängt ab, wie das Verfassungsrechts auf gerichtlichen Rechtsschutz umgesetzt wird, wie wirksam die verletzten oder strittigen subjektiven Rechte der Person oder die von Gesetzen geschützten Interessen verteidigt werden.

##plugins.themes.bootstrap3.article.details##

Section
Articles