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Antanas Rudzinskas

Abstract

Durch widerrechtliches Verhalten kann eine Person nicht nur die öffentliche Ordnung verletzen, sondern auch güterrechtliche und damit verbundene oder nicht verbundene persönliche nicht güterrechtliche Verhältnisse zwischen anderen Rechtssubjekten gefährden.
Im vorliegenden Artikel wird die Reglementierung des nicht güterrechtlichen Schadens in den Zivilgesetzbüchern der Litauischen Republik von 1964 und 2000 analysiert.
Der Autor betont die Entwicklung des Instituts des nicht güterrechtlichen Schadens, die neuen Ersatzmöglichkeiten des nicht güterrechtlichen Schadens und damit verbundenen Probleme des Ersatzes des nicht gütrrechtlichen Schadens, die seit dem Inkrafttreten des neuen Zivilgesetzbuches am l. Juli 2001 entstanden sind.
Im Artikel wird die Methoden der Schadenbemessung analysiert. Der Author betont, dass man bei der Bemessung des güterrechtlichen Schadens oder des Schadens gegen das Leben und Gesundheit spezieller fachlicher Kenntnisse bedarf. Aus diesem Grunde ist der Autor überzeugt, dass man bei der Bemessung des nicht güterrechtlichen Schadens die Meinung der Fachleuete, die in dem entsprechenden Bereich Kompetenz besitzen, berücksichtigen soll.

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