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Samuelis Kuklianskis Snieguolė Matulienė

Abstract

In diesem Artikel wird die Problematik der kriminalistischen Charakteristik von Straftaten erörtert. Die kriminalistische Straftatcharakteristik wird als Gesamtheit (System) der miteinander verbündeten Elemente und Eigenschaften begriffen. Die Struktur der kriminalistischen Straftatcharakteristik wird aus dem Tatbestand des Verbrechens abgeleitet und unter der Berücksichtigung des kriminalistischen Aspektes umgeformt. Sie setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: der Person, die das Verbrechen begangen hat (der Verbrecher), der Verbrechenssituation, dem Beschädigten oder dem angegriffenen Gegenstand und der Art der Straftatausfuhrung. Die kriminalistische Charakteristik von Straftaten hat eine wesentliche theoretische und praktische Bedeutung. Unter dem Aspekt der kriminalistischen Theorie hebt die kriminalistische Charakteristik von Straftaten die Eigenschaften und die Weckselbeziehung des Hergangs der Straftatausfuhrung sowohl der Gesetzmässigkeiten dieses Hergangs hervor. Aus der praktischen Sicht der Verbrechensaufklärung kann die kriminalistische Straftatcharakteristik als ein glaubwürdiges Modell eingeschätzt und in der Tätigkeit des Ermittlers entsprechend als wirksvolle Orientierungsinformation, die den Spurenentstehungsmechanismus, den Raum der Spurensuche sowohl die anderen bedeutenden Orientierungspunkte der Verbrechensermittlung angibt, ausgenutzt werden.

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