Rechtzeitige Aufdeckung und Feststellung von der geistigen Behinderungen des Verdächtigten
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Abstract
Im Artikel werden bestimmte Aufdeckungsmomente von den oben genannten Behiderungen dargestellt. Aufgrund des Materials aus der Wissenschaftsliteratur und der Analyse von den im Archiv gehaltenen Strafsachen wird eine nützliche Information über die typischen Züge von den zu behandelnden Personen angegeben, die nach diesen Kriterien unterschieden sind: Ausbildung; Rede (schriftlich, mündlich); Aussehen (äusserliche körperliche Merkmale, funktionale Merkmale, Bekleidung); Gesundheitszustand; Gebrauch von psychoaktiven Stoffen. Um die mögliche geistige Behinderungen eines Verdächtigten näher bestätigen zu können, braucht man mehr Information. Hier wird es empfohlen, folgende Informationsquellen heran zu ziehen: Aussagen von den nächsten Verwandten und den Familienmitgliedern; Aussagen des Verdächtigten; materielle Objekte, die dem Verdächtigte gehören und die in seiner Wohnung oder in ihrer Nähe gefunden worden sind; bestimmte Umstände der Straftat. Die vorgelegten Bemerkungen können den Haftuntersuchungsbeamten, den Staatsanwälten behilflich sein, um rechtzeitig die geistige Behinderungen des Verdächtigten aufdecken zu können.
Weiter wird im Artikel die Feststellung der geistigen Behinderungen anhand der speziellen Kenntnisse und Formen aus der Psychiatrie, d.s Expertise und Objektuntersuchung. Die heutigen Strafprozessgesetze in vielen europäischen Ländern enthalten die Anwendungsformen von den speziellen Kenntnissen aus dem Psychiatriebereich. Das ist die Teilnahme im Strafprozess eines Experten oder eines Fachmanns. Im litauischen Strafprozess sind diese zwei Anwendungsformen von speziellen Kenntnissen gleichgestellt. Bei der Fassung von entsprechenden Prozessualbeschlüssen darf man sich auf die Schlussfolgerungen sowohl von einem Experten, als auch von einem Fachmann stützen. Im Artikel werden diskutable Reglementierungsaspekte von diesem Rechtsinstitut dargelegt.
Weiter wird im Artikel die Feststellung der geistigen Behinderungen anhand der speziellen Kenntnisse und Formen aus der Psychiatrie, d.s Expertise und Objektuntersuchung. Die heutigen Strafprozessgesetze in vielen europäischen Ländern enthalten die Anwendungsformen von den speziellen Kenntnissen aus dem Psychiatriebereich. Das ist die Teilnahme im Strafprozess eines Experten oder eines Fachmanns. Im litauischen Strafprozess sind diese zwei Anwendungsformen von speziellen Kenntnissen gleichgestellt. Bei der Fassung von entsprechenden Prozessualbeschlüssen darf man sich auf die Schlussfolgerungen sowohl von einem Experten, als auch von einem Fachmann stützen. Im Artikel werden diskutable Reglementierungsaspekte von diesem Rechtsinstitut dargelegt.
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