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Marius Jokubauskas

Abstract

In diesem Artikel wird die Widerspiegelung der regionalen und internationalen Normativrechtsakten, die durch Weltgemeinschaft angenommen worden sind, erörtet, wo Bereich Menschrechte und –freiheiten im Mittelpunkt stehen und immer berücksichtigt werden. Der Arbeitshauptsdokument ist die am 12. Februar 1987 vom ER Ministerkomitee verabschiedete Europäische Gefängnisregelung.
Nach der Analyse der geltenden Penitensgesetze in Litauen bin ich in meiner Arbeit zu folgender Meinung gekommen: die Basis der verabschiedeten nationalen Normakten widerspricht nicht die internationalen Empfehlungen.
Die Überschrift für die gesamte Inhaltsgebung könnte vieleicht folgende sein – in unserer Rechtsbasis existiert solche Ordnung noch nicht:
1. Das Verzeichnis der verbotenen Behandlunsfälle für den Gefangenen und seine Pflichte müssen im selbstständigen Normativrechtsakt gebildet;
2. Der Gefangene bei der Ordnungswidrigkeit, bevor er bestraft wird, muss Gelegenheit haben, mit oder ohne Dollmetscher sich zu verteidigen;
3. Bei der Bildung der Gefangenengruppen mit verstärkten Ordnungsbedingungen, müssen auch die angehörige und zusätzliche Kurztreffungen einbezogen werden.

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